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Beispiele zum Ausschluss der Familienversicherung
  

Beispiel 1:

Frau:
 

Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 2.500 EUR
 
Ehegatte

Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 4.100 EUR
 
Kinder 12 und 16 Jahre
Fazit:



Eine Familienversicherung der Kinder ist ausgeschlossen, da das Einkommen des Ehegatten 4.012,50 EUR monatlich übersteigt und höher als das Gesamteinkommen seiner Frau ist.

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Beispiel 2:

Frau:
 
 
Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 2500 EUR
 
Ehegatte

 
Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 3000 EUR
 
Kinder
 
12 und 16 Jahre
 
Fazit:

 

 

Die Familienversicherung der Kinder ist möglich, da das Einkommen des Ehegatten 4.012,50 EUR monatlich nicht übersteigt. Dabei ist es unerheblich, dass das Gesamteinkommen des Ehegatten das Einkommen der Frau übersteigt.

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Beispiel 3:

Frau: 
 
 
Selbständig, gesetzlich krankenversichert, mtl. Einkommen 4300 EUR
 
Ehegatte
 
 
Arbeitnehmer, privat krankenversichert, mtl. Einkommen 4200 EUR
 
Kinder
 
12 und 16 Jahre
 
Fazit:


Die Familienversicherung der Kinder ist möglich. Das Einkommen des Ehegatten übersteigt zwar 4.000,00 EUR monatlich, ist aber niedriger als das Gesamteinkommen der Ehefrau.

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