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Beispiele zum Ausschluss der Familienversicherung
Frau:
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Arbeitnehmer, gesetzlich krankenversichert, mtl.
Einkommen 2.500 EUR
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Ehegatte
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Arbeitnehmer, privat
krankenversichert, mtl. Einkommen 4.100 EUR
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| Kinder |
12 und 16 Jahre |
| Fazit:
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Eine Familienversicherung der Kinder ist
ausgeschlossen, da das Einkommen des Ehegatten 4.012,50
EUR monatlich übersteigt und höher als das
Gesamteinkommen seiner Frau ist.
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Beispiel
2:
Frau:
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Arbeitnehmer, gesetzlich
krankenversichert, mtl. Einkommen 2500 EUR
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Ehegatte
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Arbeitnehmer, privat
krankenversichert, mtl. Einkommen 3000 EUR
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Kinder
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12 und 16 Jahre
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| Fazit:
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Die Familienversicherung der Kinder
ist möglich, da das Einkommen des Ehegatten 4.012,50
EUR monatlich nicht übersteigt. Dabei ist es
unerheblich, dass das Gesamteinkommen des Ehegatten
das Einkommen der Frau übersteigt. |
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Beispiel 3:
Frau:
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Selbständig, gesetzlich
krankenversichert, mtl. Einkommen 4300 EUR
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Ehegatte
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Arbeitnehmer, privat
krankenversichert, mtl. Einkommen 4200 EUR
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Kinder
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12 und 16 Jahre
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| Fazit:
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Die Familienversicherung der Kinder
ist möglich. Das Einkommen des Ehegatten
übersteigt zwar 4.000,00 EUR monatlich, ist aber
niedriger als das Gesamteinkommen der Ehefrau. |
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