Bezieher von
Arbeitslosengeld
Durch den Bezug von
Arbeitslosengeld tritt sofort Versicherungspflicht in der
Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Verhängt
das Arbeitsamt eine Sperrfrist, besteht für die ersten
vier Wochen in der Regel ein nachgehender
Versicherungsschutz bei der Krankenkasse. Ein
Krankenversicherungsschutz besteht auch für die 5. bis 8.
Woche einer Sperrfrist.
Beitragstragung
Die Beiträge zur
Krankenversicherung werden von der Bundesanstalt für
Arbeit allein getragen und direkt an die Krankenkasse überwiesen.
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