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Bezieher von Arbeitslosengeld

Durch den Bezug von Arbeitslosengeld tritt sofort Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein. Verhängt das Arbeitsamt eine Sperrfrist, besteht für die ersten vier Wochen in der Regel ein nachgehender Versicherungsschutz bei der Krankenkasse. Ein Krankenversicherungsschutz besteht auch für die 5. bis 8. Woche einer Sperrfrist.
 

Beitragstragung

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden von der Bundesanstalt für Arbeit allein getragen und direkt an die Krankenkasse überwiesen.

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