Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden. Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und steuerfreien Einnahmen gelten hingegen nicht als Arbeitsentgelt.