Empfängnisverhütung
Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über
Fragen der Empfängnisregelung (Sexualaufklärung, Verhütung,
Familienplanung). Zur ärztlichen Beratung gehören auch
die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden
Mitteln.
Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben
Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden
Mitteln, so weit sie ärztlich verordnet werden. Im Einzelfall handelt es sich hierbei um
die Anti-Baby-Pille. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres
ist eine entsprechende Zuzahlung zu leisten. Verordnungsfreie Verhütungsmittel
wie z. B. Kondome werden von der Krankenkasse nicht
bezahlt.
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