Auslandsschutz
Damit Sie auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten
über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, wurden
mit einer Vielzahl von Europäischen Staaten und einigen
anderen wichtigen Reiseländern sogenannte
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Die Leistungen,
die Sie im Krankheitsfall erhalten, richten sich dabei
immer nach den Gegebenheiten und Vorschriften des
Gastlandes. Ihre Krankenkasse hält daher für Sie
entsprechende Anspruchsbescheinigungen bereit, die Sie vor
Reiseantritt von Ihrer Krankenkasse abrufen sollten. Mit
folgenden Ländern bestehen derzeit ein
Sozialversicherungsabkommen:
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Belgien
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Nordirland
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Mazedonien
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Spanien
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Bosnien-
Herzegowina
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Irland
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Niederland
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Tschechien
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Dänemark
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Island
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Norwegen
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Tunesien
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Grönland
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Italien
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Österreich
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Türkei
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Finnland
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(Rest-)
Jugoslawien
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Portugal
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Ungarn
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Frankreich
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Kroatien
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Schweden
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Griechenland
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Lichtenstein
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Schweiz
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Großbritannien
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Luxemburg
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Slowenien
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Die Kosten dürfen von den
Krankenkassen nur bis zu der Höhe übernommen werden, in
der sie im Inland entstanden wären.
Eine Kostenübernahme ist nicht zulässig, wenn
Versicherte sich zur Behandlung ins Nicht-EG-Ausland begeben, wenn
die Behandlung auch im Inland oder einem anderen EG-Land möglich wäre. Dieser
Ausschluss betrifft alle Fälle, bei denen alleiniger
Zweck des Auslandsaufenthaltes die Inanspruchnahme von
Leistungen ist. Zu denken ist hier z.B. an eine im voraus
geplante Operation im Rahmen einer stationären
Krankenhausbehandlung oder an eine Kurmaßnahme im
vertragslosen Ausland. Ebenso können die Kosten für von
der Versorgung ausgeschlossene Arznei-, Heil- und
Hilfsmittel nicht erstattet werden.
Beachten Sie, dass der Gesetzgeber eine Übernahme der
Kosten für einen krankheitsbedingten Rücktransport aus
dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland durch die
gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen hat. Somit
sollte jeder Versicherte, der eine Auslandsreise Antritt,
zusätzlich den Abschluss einer kostengünstigen privaten
Auslandskrankenversicherung in Erwägung ziehen. Eine
private Auslandskrankenversicherung ist bereits für ca.
10 EUR / Jahr zu erhalten. Sinnvoll ergänzt werden kann
Sie durch eine Reiserücktrittsversicherung und eine
Gepäckversicherung.
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