Arznei- und Verbandmittel
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie
Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln sowie
apothekenpflichtigen und vom Arzt verordneten
Arzneimitteln. Nicht von den Krankenkassen bezahlt werden
sogenannte Bagatellearzneimittel wie
- Arzneimittel zur Anwendung bei
Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
einschließlich der bei diesen
Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel,
Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden
Mittel,
- Mund- und Rachentherapeutika,
ausgenommen bei Pilzinfektionen,
- Abführmittel,
- Arzneimittel gegen
Reisekrankheit.
Zusätzlich sind seit
01.01.2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von
der Versorgung ausgeschlossen. Ausnahmen
gibt es nur für Kinder bis zum vollendeten 12.
Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen
und bei der Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen,
wenn solche Arzneimittel zum Therapiestand gehören.
Versicherte, die das achtzehnte
Lebensjahr vollendet haben, leisten eine entsprechende Zuzahlung.
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