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Arznei- und Verbandmittel

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf die Versorgung mit Verbandmitteln sowie apothekenpflichtigen und vom Arzt verordneten Arzneimitteln. Nicht von den Krankenkassen bezahlt werden sogenannte Bagatellearzneimittel wie

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten einschließlich der bei diesen
    Krankheiten anzuwendenden Schnupfenmittel, Schmerzmittel, hustendämpfenden und hustenlösenden Mittel,
     
  • Mund- und Rachentherapeutika, ausgenommen bei Pilzinfektionen,
     
  • Abführmittel,
     
  • Arzneimittel gegen Reisekrankheit.

Zusätzlich sind seit 01.01.2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Versorgung ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestand gehören.

Versicherte, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, leisten eine entsprechende Zuzahlung.

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