Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Bleiben Sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege
ihres erkrankten Kindes der Arbeit fern, erhalten Sie von
Ihrer Krankenkasse ebenfalls Krankengeld.
Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind das 12. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat, Ihr Arbeitgeber nicht zur
Weiterzahlung Ihres
Verdienstes verpflichtet ist und eine andere in Ihrem
Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen,
betreuen oder pflegen kann.
Der Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens
für zehn Arbeitstage, für allein erziehende Versicherte
längstens für 20 Arbeitstage. Das
Kinder-Pflegekrankengeld ist jedoch auf 25 Arbeitstage
(für allein erziehende auf 50 Arbeitstage je Kalenderjahr
begrenzt.
|