Krankengeld
Wenn Sie arbeitsunfähig erkranken, zahlt Ihnen Ihr
Arbeitgeber zunächst für 6 Wochen Ihr Arbeitsentgelt
fort (Entgeltfortzahlung). Nach Ablauf der
Entgeltfortzahlung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse
Krankengeld. Das Krankengeld ist somit eine
Entgeltersatzleistung, die einen Ersatz für den
Verdienstausfall darstellt. Es beträgt bei Arbeitnehmern
70 % des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts,
höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts.
Das Krankengeld erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit wegen
derselben Krankheit grundsätzlich für einen Zeitraum von
längstens 78 Wochen.
Der gesonderte
Krankengeld-Zusatzbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent für
Arbeitnehmer, der ursprünglich erst im Januar 2006 eingeführt
werden sollte, wird nun ab Juli 2005 erhoben.
Diesen Zusatzbeitrag haben
die gesetzlich Versicherten künftig allein zu tragen -
bisher teilten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die
Beitragszahlungen je zur Hälfte.
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