Haushaltshilfe
Ist Ihnen wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder
einer Kur die Weiterführung Ihres Haushalts nicht
möglich, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine
Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe wird jedoch nur
gewährt, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn
der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht
vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen
ist. Ferner darf es einer anderen im Haushalt lebenden
Person nicht möglich sein, den Haushalt weiterzuführen.
Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder
wünschen Sie die Weiterführung Ihres Haushaltes durch
eine Person Ihres Vertrauens (Verwandte, Nachbarn), erstattet Ihnen die
Krankenkasse die Kosten für diese selbstbeschaffte
Ersatzkraft in angemessener Höhe.
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