Ärztliche Behandlung
Die ärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des
Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung
von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst
ausreichend und zweckmäßig ist. Zur ärztlichen
Behandlung gehört auch die Hilfeleistung anderer
Personen, die von dem Arzt angeordnet und von ihm zu
verantworten ist. In diesem Zusammenhang werden von den
Krankenkassen z. B. die Kosten für Beratung und
Behandlung sowie die Kosten für erforderliche
Laboruntersuchungen übernommen.
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